Sollte man kriminelle Flüchtlinge ausweisen?

Tim Reckmann Grundgesetz

In meinem Artikel vor einer Woche habe ich einige Gedanken zur Flüchtlingskrise dargelegt (zum Artikel). Ich möchte einen Aspekt, den ich dort ausführte, an dieser Stelle vertiefen, nachdem ich ein paar interessante Anregungen erhielt. So schrieb ich im Artikel:

„Gleichzeitig muss es möglich sein, dass Flüchtlinge konsequent abgeschoben werden, wenn diese nicht willig sind, sich an die Regeln unseres Zusammenlebens zu halten.“

Akzeptiert man diese Position, stellt sich allerdings die Frage, wie man Flüchtlinge korrekt beurteilen kann, wenn sie bei uns eintreffen. Bei der Masse an Flüchtlingen ist es nicht praktikabel, mit Jedem ein intensives Gespräch über die hier durch das Grundgesetz geregelten Werte zu diskutieren. Die Unterbringung der Asylsuchenden und ihre menschenwürdige Versorgung muss aus humanitären Gründen Vorrang haben. Eine Möglichkeit ist jedoch vorstellbar: Wird ein Flüchtling kriminell, bevor sein Asylantrag genehmigt wurde, könnte sein Aufenthalt in Deutschland zur Bewährung ausgesetzt werden. Gleichzeitig muss er über die wichtigsten gesetzlichen Regeln sowie die Vorschriften, die sein konkretes Vergehen betreffen, aufgeklärt werden. Je nach Schwere seines Vergehens wird sein Asylantrag bei weiteren Gesetzesübertretungen abgelehnt. Konkrete Regelungen müssten auf Grundlage dieser Idee natürlich erst ausgearbeitet werden. Es kann selbstverständlich nicht Sinn der Sache sein, Flüchtlinge bereits für kleinere Vergehen abzuschieben. Ich spreche hier von grundlegenden Verletzungen des deutschen Rechts, z.B. Mord, Vergewaltigung, Körperverletzung, Zwangsverheiratung, schwerer Diebstahl etc. Da jeder Flüchtling registriert wird, dürfte eine Identifizierung des Straftäters möglich sein.
Wichtig scheint mir der Hinweis darauf zu sein, dass ein kriminell gewordener Flüchtling keinesfalls nach seiner ersten Straftat abgeschoben werden sollte. Es kann von niemandem, der neu in dieses Land kommt, verlangt werden, dass er von Beginn an die Regeln und Gesetze unseres Landes kennt und in der Lage ist, sich perfekt nach ihnen zu richten.
Straftätern, dessen Asylantrag bewilligt wurde, müssen wie jeder andere straffällig gewordene Bundesbürger nach den Gesetzen unseres Landes behandelt werden, ohne Angst haben zu müssen, des Landes verwiesen zu werden.
Ein leichtfertiges Abschieben von Flüchtlingen kann nämlich zurecht die Frage aufwerfen, wie Straftäter mit deutscher Staatsangehörigkeit behandelt werden sollen, die die Regeln unseres Zusammenlebens nicht akzeptieren. Sollen sie auch des Landes verwiesen werden? Wohin soll man sie schicken? Müssen wir ein Land gründen, in das sämtliche unerwünschte Personen geschickt werden?

©Tim Reckmann/pixelio.de

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Wer in Deutschland aufwächst, lernt über eigene Erfahrungen oder die elterliche bzw. schulische Erziehung die Regeln unseres Zusammenlebens. Er wächst und lebt in diese Gesellschaft hinein. Wird er dennoch kriminell, wird er als Mitglied unseres Rechtsstaates nach geltendem Recht behandelt. Lehnt er das System und damit auch die Strafe vollständig ab, wird er wohl das Land verlassen, was eher selten geschieht.
Das Recht gilt – so könnte man meinen – aufgrund seiner Anerkennung seitens der Rechtsunterworfenen. Das bedeutet aber nicht, dass die Betroffenen dem Recht entgehen können, indem sie ihm ihre Zustimmung verweigern. So eine Beliebigkeit des Rechts ist nicht möglich. Ein Verbrecher stimmt in gewisser Weise dem Recht zu, auch wenn er natürlich nicht bestraft werden möchte. Wer eine Urkunde fälscht, nimmt denselben öffentlichen Glauben, den eine Urkunde bestätigen soll, in Anspruch, den er mit seiner Fälschung erschüttert. Damit erkennt er das Rechtsgut an und damit auch den Rechtsschutz, der sich nun gegen ihn selbst richtet. Das Recht wird anerkannt. Tatsächlich hat der Rechtsunterworfene natürlich nicht wirklich das Interesse daran, nun bestraft zu werden. Ihm wird unterstellt, dass er das Recht anerkennt. Also kann die Geltung des Rechts nicht von der Anerkennung der Rechtsunterworfenen abhängen.
Wer aus einem anderen Land zu uns kommt, ist zunächst allerdings kein Rechtsunterworfener – zumindest nicht unseres Rechts. Er muss sich jedoch darüber im Klaren sein, dass er zu einem Rechtsunterworfenen wird, sobald er sich auf deutschem Boden bewegt. Er muss sich bewusst machen, dass möglicherweise manche in seinem Herkunftsland üblichen Handlungsweisen bei uns illegal sind und nicht geduldet werden. Als Gastgeber müssen wir unsere durch das Grundgesetz geschützten Werte und Regeln nicht aufgeben, weil sie von unseren Gästen nicht akzeptiert werden – ebenso, wie wir Gäste in unserer Wohnung nicht nach Belieben machen lassen, was sie wollen, sondern sie bei grobem Fehlverhalten der Wohnung verweisen. Wenn also ein Mensch, der neu in unser Land kommt, die wichtigsten Grundregeln auch nach dessen Erläuterung nicht anerkennt (was über sein wiederholtes kriminelles Verhalten abgeleitet werden kann), sollte man ihm ohne schlechten Gewissens den Aufenthalt im Land verbieten. Er hat in einem solchen Fall seinen Teil der Hausaufgaben nicht erfüllt.
An dieser Stelle möchte ich darauf hinweisen, dass die große Mehrheit der Flüchtlinge bereit ist, die Gesetze unseres Landes zu erlernen und sich daran zu halten. Von meinem Vorschlag ist daher nur ein ziemlich kleiner Prozentsatz der Flüchtlinge betroffen. Doch es ist genau diese kleine Minderheit, die für Unruhe und überzogene Ängste in der deutschen Bevölkerung sorgt und zur Destabilisierung des Landes beiträgt.

©Franz K./pixelio.de

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Der Vorteil dieser Idee liegt darin, dass Deutschland notleidenden Menschen weiterhin helfen wird, ohne dabei Kriminellen und anpassungsunwilligen Flüchtlingen, die eine Gefahr für die Sicherheit und des friedliche Zusammenleben der Menschen hier sind, Raum für ihr destruktives Verhalten zu geben. Die Akzeptanz des Grundgesetzes ist kein zu hoher Preis für die Erlaubnis, sich in unserem Land niederlassen zu dürfen. Wird dieser geringe – aber notwendige – Preis nicht gezahlt, braucht sich Deutschland nicht scheuen, die Konsequenzen daraus zu ziehen.
Was würde geschehen, wenn man auch kriminelle und anpassungsunwillige Flüchtlinge mit unbearbeitetem Asylantrag schlicht nach deutschem Recht behandeln und nach einer Straftat z.B. zu einer Geld- oder Haftstrafe verurteilen würde? – Es würden sich lediglich die Gefängnisse füllen bzw. der Unmut vergrößern und der Kooperationswille weiter verringern. Im deutschen Recht werden zusätzlich zur eigentlichen Strafe auch oftmals Maßregeln zur Besserung und Sicherung angeordnet. Sie dienen einerseits dem Schutz der Bevölkerung vor weiteren Straftaten und andererseits dem Straftäter, um sich wieder in die Gesellschaft eingliedern zu können. Doch eben letzteres wird wohl kaum funktionieren, wenn schon von Vornherein die Basis des friedlichen und geregelten Zusammenlebens – das Grundgesetz – nicht akzeptiert wird.
Für die alltäglichen Probleme – zum Beispiel die Weigerung einiger muslimischer Männer, Essen von Frauen im Flüchtlingsheim anzunehmen – werden durch Aufklärung, Aufklärung und nochmals Aufklärung zu lösen sein. Bereits hier kann man ihnen die Regeln unseres Grundgesetzes geduldig und verständnisvoll beibringen.

2 thoughts on “Sollte man kriminelle Flüchtlinge ausweisen?”

  1. Sehr gut geschrieben.

    2 Anmerkungen
    1. Im Asylrecht gibt es verschiedene Aufenthaltstitel. Nach unserem Grundgesetz zum Beispiel haben nur politisch Verfolgte Asyl (Art. 16a GG). Wobei die Verfolgung in der Rechtsliteratur persönlicher Natur sein muss. Eine abstrakte Angst des Menschen ist hierfür nicht ausreichend. Wirtschaftliche Not, die Mitunter auch lebensbedrohend sein kann ist interessanterweise z.B. kein Asylgrund.
    2. Es gibt einen Grundsatz im deutschen Recht, den du ohne juristische Ausbildung vermutlich nicht kennst. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Da das Recht universal ist, also auf jeden anzuwenden ist, wäre es genau das falsche Signal in Einzelfällen von diesem Grundsatz abzuweichen. Genausowenig schützt Geldmangel vor Strafe. Gehe ich in ein anderes Land, muss ich mich auch mit den Gepflogenheiten des Landes vertraut machen, oder die Konsequenzen tragen (z.B. Bikiniverbot in Saudi Arabien). Da unser Rechtssytem von dem Resozialisierungsgedanken ausgeht wäre hier Fortentwicklungsbedarf. Wieso soll ich jemanden resozialiseren, der hier nie sozialisiert wurde? Die Frage der Zukunft, die für unser friedliches Zusammenleben entscheidend sein wird ist, in welchem Maße wollen wir Menschen, die Menschenrechte mit Füßen treten, diese zubilligen. Es wäre z.B. ein leichtes staatenlose Libanesen im Libanon in ein Gefängnis werfen zu lassen. Und glaub mir: Das würde abschreckend wirken, wenn auch nicht unbedingt mit den Menschenrechten konform gehen.

    1. Hallo David,
      danke für deine zwei Anmerkungen. 🙂
      Dass wirtschaftliche Not (wie auch immer diese definiert werden müsste) kein Asylgrund ist, ist schon interessant und sicherlich diskussionswürdig. Schließlich kann große wirtschaftliche Not auch zu menschenunwürdigen Bedingungen für den Betroffenen werden, wenn noch nicht einmal ein Minimum eines gewissen Lebensstandards aufrechterhalten werden kann.

      Dass mein Vorschlag mit dem aktuell geltenden Recht nicht vereinbar ist, ist mir durchaus bekannt. Ich setze mir aber im Denken keine juristischen Grenzen. Meine Idee basiert auf folgender Überlegung und es wäre nur ein geringer Anteil an Flüchtlingen davon betroffen. Warum? Weil die meisten von ihnen nämlich friedlich und integrationswillig sind. Gleichzeitig setzt man mit meinem Vorschlag ein Zeichen für gegenseitige Achtung und Respekt sowie den hohen Wert unseres Grundgesetzes. Weiterhin wird die Wahrscheinlichkeit deutlich reduziert, dass sich besorgte Bürger rechten Parteien und Organisationen anschließen. Deren Sorge ist schließlich lediglich, dass mehr Menschen in unser Land kommen, die unsere Werte nicht respektieren. Mein Vorschlag wäre daher mehr Symbol als eine tatsächliche Entlastung Deutschlands von der Masse an Flüchtlingen.

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