Digitale Grundrechte

Charta der Digitalen Grundrechte der Europäischen Union

Menschen können im Internet Nachrichten posten und damit innerhalb von Sekunden Millionen andere Menschen erreichen. Wie im echten Leben besteht die Möglichkeit der Lüge und Manipulation.
Menschen können im Internet mit anderen Menschen kommunizieren. Wie im analogen Leben besteht auch hier die Möglichkeit, gegen das Gesetz zu verstoßen, indem beleidigt, zu Gewalt aufgerufen, diffamiert und manipuliert wird.
Dank des technischen Fortschritts werden große Fabriken wie z. B. Stromkraftwerke vollautomatisiert gesteuert. Dies ist auch mit Waffensystemen möglich. Gleichzeitig besteht für jede mit dem Internet verbundene Maschine die Gefahr, dass sie gehackt und Schaden angerichtet wird. Im Fall voll vollautomatisierten Waffensystemen überlassen wir einer KI (künstliche Intelligenz) mit ihren Algorithmen die Entscheidung über die Durchführung eines Angriffs.
Menschen können im Internet Handel betreiben. Dabei besteht die Möglichkeit – z. B. im Darknet – illegalen Handel mit Waffen, Drogen und sogar Menschen zu treiben.
Es ist eine gängige Praxis, dass das Surfverhalten der Internetnutzer von großen Unternehmen wie Apple, Amazon und Yahoo aufgezeichnet wird und Internetnutzer von Geheimdiensten ausgespäht werden. Das Recht auf Privatsphäre wird missachtet.

All diese Punkte sind keine Fiktion, sondern bereits gängige Praxis. Fragen der digitalen Grundrechte sind mittlerweile ganz konkret und beziehen sich auf verschiedene Bereiche wie Meinungsfreiheit im Netz, innere und äußere Sicherheit, die Würde des Menschen, Wahlen, informationelle Selbstbestimmung etc.
Eine Gruppe von Bürgern, denen die Gestaltung der digitalen Welt am Herzen liegt, hat in den vergangenen anderthalb Jahren einen Vorschlag für eine Digitalcharta erarbeitet, der dem Europäischen Parlament in Brüssel im Dezember übergeben wurde. Dazu zählen u.a. der Philosoph Jürgen Habermas, der Ratsvorsitzende der evangelischen Kirche Heinrich Bedford-Strohm und der ehemalige Präsident des Europäischen Parlaments Martin Schulz (SPD). Jeder Bürger, der sich für digitale Grundrechte engagieren möchte, die sich an die europäischen Menschenrechtskonventionen anlehnen, kann sich (sachlich und höflich) an der Diskussion dazu beteiligen und die aktuelle Fassung der Charta unterzeichnen. Zur Charter der Digitalen Grundrechte der Europäischen Union geht es hier:

Charta der Digitalen Grundrechte der Europäischen Union
©digitalcharta.eu

Ähnliche Artikel: