Party vs. Politik

Wie seriös muss der CSD sein?
Wer in den großen Städten den CSD besucht, findet sich auf großen Straßenfesten wieder. Überall hängen Regenbogenfahnen und Menschen mit extravaganten Outfits ziehen durch die Straßen. Auf mehreren Bühnen wird ein buntes Programm präsentiert.
Schwule, Lesben und Bisexuelle demonstrieren auch in diesem Jahr wieder für Gleichberechtigung und mehr Akzeptanz. Doch beim Anblick des bunten Treibens ist der Eindruck zunächst ein anderer.

Erst Konsum, dann Politik
Auch Wolfram (50) und Andreas (45) gehen auf den CSD, und zwar in Köln. Sie sind seit 20 Jahren ein Paar und besuchen seitdem die CSD´s in der Region. Beide stellen eine Veränderung fest: „Früher war der CSD politischer. Heute besteht er fast nur noch aus feiern.“, sagt Wolfram.
Auch gebe es immer weniger Infostände, aber mehr Trink- und Essstände. Und tatsächlich dominieren die Trink- und Essbuden, Stände, an denen Fetischkleidung beworben wird und andere Unterhaltungs- und Konsumangebote. Informationsstände verschiedener Parteien und Organisationen machen einen verhältnismäßig geringen Anteil aus.
Für Wolfram und Andreas liegt der Grund für diese Entwicklung auf der Hand: „Bevor wir uns Rechte erkämpften, war der CSD politischer“, erzählt Wolfram. Andreas ergänzt: „Je mehr Angebote und Möglichkeiten es für Schwule und Lesben gibt, desto konsumorientierter wurde der CSD.“ Auch die Paradewagen seien politischer gewesen, mit Aussagen und Forderungen.

©Stefan Seefeldt

Ob „Freie Fahrt für Homoehe“ oder keine entscheiden wir alleine!
Und tatsächlich genossen Schwule und Lesben nicht die Rechte, die für uns heute selbstverständlich erscheinen. Erst 1994 wurde §175, nach dem homosexuelle Handlungen für Personen unter 18 Jahren strafbar waren, aufgehoben. Die eingetragene Lebenspartnerschaft gibt es erst seit 2001.
Doch war der CSD früher wirklich politischer?
Kleine Zeitreise: Der erste CSD in München im Jahre 1980 bestand aus einer Demonstration mit rund 180 Schwulen und Lesben. Auf Plakaten mit Aufschriften wie „Ich habe Angst, ich werde Lehrer“ oder „Auch Kinder wollen unsere Liebe“ taten sie offen ihre Sorgen und Forderungen kund.
Im Jahre 1991 fand in Köln der erste CSD mit einigen hundert Teilnehmern und wenigen tausenden Besuchern statt. Die Mottos drückten klare politische Forderungen, wie z.B. „Ob ‚Freie Fahrt für Homoehe‘ oder keine entscheiden wir alleine!“ (1998) oder „Liebe deine Nächsten: Antidiskriminierungsgesetz jetzt!“ (2003) aus.

Der CSD als Volksfest

Eine Studie vom schwulen Netzwerk NRW e.V. ergab, dass der Kölner CSD im Laufe der Jahre immer kommerzieller wurde. So hatte der Cologne Pride 2005 rund 40 Sponsoren, von denen die meisten kein großes Interesse an den Inhalten des CSD´s hatten, sondern die Veranstaltung kommerziell nutzten.
Die Einführung des „Fantasypride“ und Bühnenprogramme mit Schlagerstars gaben dem CSD in den vergangenen Jahren verstärkt einen Volksfest-Charakter. Die politische Auseinandersetzung mit dem Thema rückte immer mehr in den Hintergrund.
Dabei gibt es noch immer viel zu tun in der Homo-Politik. Denn trotz der erreichten Ziele sind Schwule, Bisexuelle, Lesben und Transsexuelle nicht mit Heteros gleichgestellt. Sie genießen noch immer nicht den Schutz durch Artikel drei des Grundgesetzes, der die Gleichheit der Menschen – unabhängig von Religion, Geschlecht, Rasse etc. – vor dem Gesetz sichert. Auch ist die eingetragene Lebenspartnerschaft nicht mit der traditionellen Ehe gleichgestellt. So dürfen homosexuelle Paare nach wie vor keine Kinder adoptieren.

©Stefan Seefeldt

Die Schwulenbewegung ist noch aktiv

Doch ist das Feiern und Spaßhaben wirklich unangemessen für eine Demonstration wie den CSD? Und stagniert damit die Schwulenbewegung?
Elke Jansen, Leiterin des Projekts „Regenbogenfamilien“ vom LSVD sieht dies nicht so: „Die Schwulenbewegung ist noch aktiv, aber viel Energie aus der gesellschaftspolitischen Arbeit fließt heute in den Ausdruck von Lebensfreude. Wenn die Schwulenbewegung bemängelt, dass heute nur gefeiert wird, dann hat sie ihre Ziele verkannt.“
Ergo ist das Feiern das Ergebnis von Rechten, die wir uns in der Vergangenheit erkämpft haben. Auf die Möglichkeit, öffentlich zu uns stehen und feiern zu können, haben wir hingearbeitet.

Die richtige Mischung macht´s

Heutzutage genießen wir viel mehr Rechte und Akzeptanz. Aber trotz der verbesserten politischen und gesellschaftlichen Akzeptanz wünschen sich Wolfram und Andreas, dass auf dem CSD mehr Politik im Vordergrund steht. „Zumindest eine gleichmäßige Ausgewogenheit zwischen Party und politischer Demonstration wäre klasse“, sagt Andreas. Erreichte Ziele könne man feiern und gleichzeitig für weitere Akzeptanz und Gleichstellung kämpfen, ergänzt Wolfram.
Deshalb werden die beiden auch in Zukunft den CSD besuchen und für mehr Gleichberechtigung demonstrieren.

Das Fazit: Der CSD hat sich in der Tat verändert. Früher wurde weniger gefeiert und mehr demonstriert. Ob der Wandel hin zu mehr Party allerdings unangebracht ist, oder als politische Party betrachtet werden kann, muss jeder für sich selbst entscheiden.

Dieser Artikel erschien mit freundlicher Unterstützung vom Jugendnetzwerk Lambda e.V. auf dbna.de

22 thoughts on “Party vs. Politik”

  1. Früher wurde für grundsätzliche Rechte gekämpft. Vieles wurde hier auch schon erreicht.
    Heute kämpft der CSD darum das diese Rechte und die Akzeptanz sich auch mehr in der Gesellschaft verankern. Diese sich dann bildende gesellschaftliche Basis kann dann wieder als Fundament für neue Ziele, wie z.b. das Adoptionsrecht, dienen. Die “Party” und damit die Vermischung von Heteros und Homos hat also durchaus mehr Sinn als vielleicht auf den ersten Blick erscheint.

  2. Diese Slogans müsstest du mir erklären – eine direkte Verbindung zum CSD oder der Homosexualität erschließt sich mir irgendwie nicht:„Ich habe Angst, ich werde Lehrer“ und „Auch Kinder wollen unsere Liebe“…

    Ansonsten würde ich auch sagen, dass diese “Partys” genug Wind erzeugen oder sogar mehr als wohl früher, um die Homosexualität bewusst als immerwährende Präsenz in der Gesellschaft aufzuzeigen. Ich sehe die größte Lücke der Homosexualität jedoch als die “Nichtpräsenz” bzw. “Misspräsenz” in grundlegenden Kulturaspekten. Man müsste auf die grundlegende Sichtweise der Menschen eingehen, damit die Vorurteile, die sozusagen mit der Muttermilch aus Familien, Religionen und Kommunen aufgesaugt wird, besser eingehen. Die wenigsten Seriösen Menschen, die man in erster Linie überzeugen sollte sind davon angetan zwei Homosexuelle auf offener Straße hemmungslos rummachen zu sehen, da sie solchess Verhalten auch bei Homosexuellen Paare als verwerflich ansehen. Solche provokanten Kostüme wie der Herr im schwarzen Vogelkostüm sind also oftmals zweischneidige Schwerter: erregen Ausmerksamkeit und damit die Verarbeitung, doch in der Regel verachten die aussenstehenden Menschen die Homosexuelle dann noch mehr.

    Man müsste den Menschen, die in ihren Vorurteilen behaftet sind also nicht aufzeigen, dass die Homosexuellen anders sind(siehe provokaten Vogelkostüm), sondern diie Gleichheit von Heteros und Schwulen wie im Ersten Bild. Frei nach dem Motto: “Wir sind doch so wie ihr.”

    1. Der Slogan “Ich habe Angst, ich werde Lehrer” spielt auf einen bestimmten Lebensbereich an, in dem Homosexuelle oftmals diskriminiert werden – nämlich in der Schule seitens der Kollegen, aber auch der Schüler.
      “Auch Kinder wollen unsere Liebe” spielt auf das Adoptionsverbot gleichgeschlechtlicher Paare an.

    1. Schwulen und Lesben in einer Partnerschaft ist es nicht erlaubt, gemeinsam ein fremdes Kind zu adoptieren. Nur einer der Partner darf ein Kind adoptieren. Der andere hat nur die Möglichkeit, ein eingeschränktes Sorgerecht für das Kind zu beantragen.
      Die Stiefkind-Adoption leiblicher Kinder – also die Adoption leiblicher Kinder des Partners aus einer früheren Beziehung – ist hingegen erlaubt. 😉

  3. Dann kannst du mich gerne ignorant und dieskriminierend nennen, aber ich sehe irgendwie kein Problem. Eine Adoption erscheint mir somit nicht nur möglich, sondern sogar den gleichen Beschränkungen unterzogen wie die der Heterosexuellen. Es erscheint mir eine unnötige bürokratische Nichtigkeit zu sein, die dann noch gefordert wird. Zumal ein beidseitiges Sorgerecht nicht notwendig ist, sofern man die heutige Scheidungsratte ansieht. “Wir möchten das Kind aber GEMEINSAM adoptieren!” erscheint mir deshalb eine kindische Floskel zu sein, die eher dafür spricht, dass solche Menschen die nötige Reife gar nicht aufweisen, um ein Kind richtig zu erziehen.

    Du darfst und sollst mir Gegenargumente und Begründungen für beidseitige Adoption nennen, denn ich erkenne irgendwie keine… 🙁

    1. Ich bin nicht ganz in der Materie drin, daher äußere ich nur Vermutungen:
      Möglicherweise geht es dabei einfach um rechtliche Fragen. Was passiert, wenn der Partner stirbt oder schwer krank wird? Wer hat dann die VOLLE Verantwortung für das Kind?
      Wie sieht das beim Thema Erbschaft aus? Würde der Partner mit dem eingeschränkten Sorgerecht dem Kind etwas vererben dürfen?
      Vielleicht gibt es auch bei alltäglichen Dingen Probleme, wie die Verletzung der Aufsichtspflicht, wenn der “falsche” Partner auf das Kind aufpasst und dann etwas passiert.
      Was das für rechtliche Folgen hat, müsste man jetzt im Detail in den jeweiligen Gesetzen nachlesen.

  4. Bei einer Krankheit oder Todesfall kann man ja einen Antrag auf volle Sorgerecht vorlegen.

    Und etwas vererben kann man auch so, wenn man sich dazu entscheidet. Man muss dazu nur eine Erburkunde anfertigen. Dann muss man zwar noch einige Prozente an Familie abgeben, doch je nach Umstände kann man auch da viel mehr auf das Adoptivkind umschreiben.

    Aufsichtspflicht? Man braucht keine bürokratischen Schein, damit man Babysitter spielen darf.

    Also, ich kann ein paar Freunde fragen, die Jura studieren, aber die Adoption erscheint mir heute kein Problem mehr zu sein, sondern nur ein Thema für Leute, die sich aufregen wollen und nur einen Grund dafür brauchen.

    1. Es geht nicht darum, ob man einfach so auf jemanden aufpassen darf oder nicht, sondern wer haftet, wenn dem Kind was passiert und der eigentliche Vater/die eigentlich Mutter nicht anwesend war, sondern nur der andere Partner.

      Ich glaube nicht, dass Jurastudenten das wissen. Es sei denn, sie haben sich explizit damit auseinander gesetzt. Wenn du das rausfinden möchtest, dann schlag es einfach nach 😉
      LPartG: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/lpartg/gesamt.pdf
      BGB: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/bgb/gesamt.pdf

  5. Nichts für ungut, aber Gesetze werde gemacht und gebrochen. Es ist in keinem Fall eine Dauerlösung. Doch auch so ist immer der Verstand – die Vernunft – ein wichtiger Bestandteil des Staates. Dabei ist “Haftung” nur ein Wort in unserer Moderne für übertriebenen Nutzung von Versicherungspaketen der Banken. Am Ende des Tages scherrt es kaum einen unter welchen Umständen sich jemand einen Arm oder ein Bein bricht. In unserer Gesellschaft, in der Realität ist der Wert eines Lebens nicht so viel wert wie in den Geschichten unserer Jugend. Was also bleibt für dein Begriff von “Haftung”? Und wer weiss darum bescheid?

    1. Naa…ich würde das nicht unterbewerten. Für viele Menschen ist es schon wichtig, ob man Arztkosten oder Schadensersatzforderungen oder oder oder zahlen muss, oder nicht.
      Gerade der kleine Mann muss auf solche Dinge besonders stark achten. Daher hinkt meiner Meinung nach der Vergleich mit den Banken.
      Wenn Banken für etwas haften oder auch nicht haften, hat das Auswirkungen auf die Weltwirtschaft. Wenn ein einfacher Bürger gegen Gesetze verstößt und für etwas haften muss, dann halten sich die Auswirkungen buchstäblich in Grenzen. Entsprechend erreicht Haftung hier eine ganz andere Dimension.

      Wie dem auch sei – wir kommen vom Thema ab.
      Ich als Fachunkundiger habe mal kurz in die Gesetzestexte reingeguckt und nichts gefunden, was auf eine Ungleichbehandlung hindeutet – abgesehen von der Symbolik, die du für nicht wichtig hälst.

      Aber 1.) bin ich fachunkundig und könnte was übersehen oder nicht verstanden haben. 2.) Drückt man mit Symbolik (ist sie nicht auch eine Art sprachliches bzw. rhetorisches Mittel?!) auch einiges aus. Und in diesem Falle ist das einfach ein qualitativer Unterschied zwischen der Ehe und der eingetragenen Lebenspartnerschaft. Wenn man diesen Unterschied ausdrückt, hat man sicherlich einen Grund dafür und es liegt nahe zu vermuten, dass man diesen Unterschied ausdrückt, weil man ihn so vertritt. Und hier sind wir wieder bei der Diskriminierung angelangt.

  6. Dann ist nach deiner Auslegung “Diskriminierung” bereits, wenn ein hundmieserabler Sänger schon beim ersten Vorsprechen vom Dieter Bohlen abgewiesen wird. Du magst einwenden, dass sie bei DsdS alle nicht singen können und da gebe ich dir recht, doch was ist bei einem Bewerbungsgespräch für die Position eines Professors in Germanistik, wobei der Bewerber ein Analphabet ist? Falls er nicht genohmmen wird, so schreit er: “Diskriminierung! Seit wann ist jemand, der lesen kann besser als ich!?”. Es mag für dich etwas weit hergeholt, doch Übertreibung ist ebenfalls ein rhetorisches Mittel und realistischere könnte ich dir zu genüge eh nennen. Kurzum: nicht jedes bishen an Unterschieden ist gleich Diskriminierung, wie du schon einer Dame bei der Facebookdebate zum Thema Meinungsfreiheit von Homophoben erklärt hast. Und solange man Kräfte für unnötige Debaten wie diese verschwendet, solange werden die anderen Mängel in der Gesellschaft weiter bestehen.

    Nenn mich Zyniker, Pragmatiker oder Rassist, aber manche Menschen sollten nicht so überempfindlich sein und sich abregen.

    PS: Hier ein Video mit dem schönen Titel: “Sind Klausuren voeingenommen gegenüber Studenten, die sich einen Scheiß scherren?”

    http://www.youtube.com/watch?v=2RrreVthWRY

    1. Wer redet denn von mir? Ich nicht. Ich gebe nur das wieder, was allgemeiner Konsens in der Szene ist und lege deren Gedankengang dar. Ich persönlich finde das Wort “Diskriminierung” in diesem Kontext auch zu stark.
      Andererseits gibt es unheimlich viele Varianten von Diskriminierung in unterschiedlichen Ausprägungen. Wir kennen wohl kaum alle davon. Jetzt hier wieder die Begriffe auf die Goldwaage zu legen, halte ich ehrlich gesagt für ziemlich witzlos. Aber um der Diskussion wegen frage ich dich: Was hälst du von der Formulierung “Ungleichbehandlung”? Das klingt netter, der emotionale Wind wird damit aus den Segeln genommen und die normative Forderung, sie abzuschaffen, bleibt erhalten (ob das nun wichtig ist oder nicht, soll hier nicht interessieren – außerdem hast du deine Meinung schon längst gesagt).
      Dass eine Ungleichbehandlung von Ehen und eingetr. Lebenspartnerschaften vorliegt, sollte unstrittig sein.
      In Deutschland dürfen Ungleichbehandlungen nur vorgenommen werden, wenn mit ihnen ein legitimer Zweck verfolgt wird und die Ungleichbehandlung das Erreichen des Zwecks unterstützt und erforderlich ist.
      Welchen Zweck verfolgt die Ungleichbehandlung von Hetero- und Homoehen? – Antwort: Die traditionelle Ehe nach dem Abstandsgebot zu privilegieren.
      Ist dieser Zweck legitim? – Antwort: Nein. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass das Abstandsgebot nicht existiert und eingetragene Lebenspartnerschaften auch nach Art. 3 des Grundgesetzes zu betrachten sind.
      Wenn dich diese Antwort nicht befriedigt, kannst du dir ja mal selbst überlegen, ob du den Zweck für legitim hälst und wenn ja, ob die anderen genannten Kriterien zutreffen.
      Ich für meinen Teil sehe hier eine Ungleichbehandlung, die keinen vernünftigen Sinn hat und daher abgeschafft gehört. Ich bin weiterhin der Meinung, dass die Welt und die Menschen größere Probleme haben und daher keine große Eile zur Beseitigung der Ungleichheit notwendig ist. Doch das ist ja hier nicht der Punkt. Es geht nicht um das wann, sondern um das ob. Und da gibt´s von mir ein klares: Ja!

  7. Es tut mir leid. Mit “deine Auslegung” meinte ich “die Position, die du schilderst”. Ich habe dir also nichts unterstellt.

    Und du hast recht, Ungleichbehandlung ist weit treffender und sinnvoller zu verwenden, leider ist es nur eine temporäre Lösung bis es negativ synonym verwendet wird.

    Probleme: Genau die Ungleichbehandlung stelle ich aber ja in Frage. Mit anderen Worten: gibt es die Ungleichheit tatsächlich und ist se nennenswert? Woraus besteht sie? Ist es überhaupt möglich die Ungleichheit zu ändern? Mit welchen Mitteln?

    Aber wieso soll denn die Ungleichbehandlung von Ehen und eingetragenen Partnern unstrittig sein?

    Was ist denn mit “Abstandsgebot” gemeint?

    Und mal meine persöhnliche Frage: was ist denn deine Motivation bei dieser Debatte?

    1. Hier findest du einen kleinen Überblick über die Bereiche, in denen eine Ungleichbehandlung stattfindet: http://de.wikipedia.org/wiki/Lebenspartnerschaftsgesetz#Rechtliche_Unterscheidung_zur_Ehe

      Die Ungleichheit ändern kann man, indem man die Gesetze entsprechend anpasst. Dies ist erfreulicherweise in den letzten 10 Jahren schon sehr oft geschehen, sodass die Ungleichheiten bereits deutlich reduziert wurden.

      Warum die Ungleichheiten unstrittig sind? – Wir haben doch weiter oben bereits über Ungleichheiten debattiert (z.B. über den Unterschied beim Adoptionsrecht [nur ein Partner kann das Kind adoptieren und der andere nur ein kleines Sorgerecht beantragen; bei Ehen wird ein Kind gemeinsam adoptiert und beide Partner haben ein volles Sorgerecht für das Kind – um mal nur eine Ungleichheit zu nennen]).

      “Abstandsgebot” in Bezug auf die Ehe und die eingetr. Lebenspartnerschaft beschreibt das von mir erklärte Phänomen.

      Die Motivation ist die gleiche wie bei vielen anderen unserer Gespräche. Und wie ist es bei dir?

  8. Ich habe mir alle Informationen und einige Sonderinformationen durchgelesen. Demnach scheint sich die Lebenspartnerschaft von einer Ehe juristisch nur folgend zu unterscheiden:

    1) Bisher werden Lebenspartner steuerrechtlich bei der Einkommensteuer (Splittingtarif) schlechter behandelt als Ehepartner. Das Ehegattensplitting und das Steuerklassenwahlrecht wird Ihnen verwehrt. Dies wird aber wohl bald geändert werden, da es gerade stark im Gespräch ist. Sogar die CDU spricht sich dafür aus und sie wollen ein passendes Gesetz nach der Sommerpause herausbringen.

    2) Die Erb- und Schenkungssteuer ist nun zwar gleichgestellt, doch erst seit 2011, weshalb ich dies hier nennenswert finde.

    3) Was das Sorgerecht angeht, so gibt es da zwar kleine Unterschiede, wie “das kleine Sorgerecht” bei einem der Partner, doch ist es fast nur bürokratisch anzusehen. Für alle Belange ist eine Lebenspartnerschaft gleich- oder bessergestellt, wenn du mich fragst. Es ist nämlich so, dass es einige Nachteile für das Kind gibt, falls man nach Eherecht geht. Die Kultur geht nämlich auf Mutter als Tragende der Sorge für das Kind und nicht “der für das Kind bessere Partner”.

    4) Die Hinterbliebenenrente, also die vom Arbeitgeber im Falle des Todes vom arbeitenden Partner A zu zahlende Rente an Partner B ist auch erst seit 2009 richtig geltend.

    5) Bei Besoldungs- und Versorgungsrecht im Beamtenrecht in Sachsen sind Lebenspartner auch noch nicht gleichgestellt, jedoch in allen anderen Bundesländern. Dies liegt wohl an der dortigen Wahlstärke der NPD. 🙁

    6) Der Familienzuschlag im Rahmen der Arbeit scheint in der EU noch nicht vorzuliegen. Der Bundesverfassungsgericht der BRD hat jedoch zu 2012 für die Klage von 2001 den Familienzuschlag gewährt.

    7) Auf der internationalen Ebene gibt es noch gewisse Problematiken, da die Lebenspartner auch verschiedener Staatsangehörigkeiten sein können, somit also verschiedenen Gesetzen unterworfen sind. Im Groben gelten im solchen Fall aber die Regelungen der BRD, sofern man auch in der BRD wohnt. Der Partner kann somit als solcher leichter die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen, um nur ein Beispiel zu nennen.

    8) Die eingetragene Lebenspartnerschaft fällt nicht in den Schutzbereich der Ehe nach Artikel 6 Absatz 1 des Grundgesetzes. Das bedeutet, dass etwaige Förderungen des Staates im kulturellen Rahmen kein Recht der Lebenspartner sind. Der Staat darf sie also wieder aberkennen, sofern er dies für wichtig ansieht. Ein gravierender Unterschied, wenn du mich fragst, doch leider ist unsere Gesellschaft wohl noch nicht bereit diesen Schutz des Grundgesetzes auf Homosexuelle auszuweiten und langfristig abzusichern. 🙁

    9) Die Berufsständische Versorgung der Lebenspartner in der BRD ist auch noch nicht gleichberechtigt zur Ehe umgesetzt, doch weitestgehend gibt es hierbei kaum Unterschiede. Dies ist schon erfreulich. 🙂

    10) Neben dem für gleichgeschlechtliche Paare bedeutendsten abweichenden Rechtsbereich (Einkommensteuerrecht) gibt es weitere Unterschiede beim Angehörigenstatus im § 20 Verwaltungsverfahrensgesetz und im § 16 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X), der Höfeordnung, zur Wohnungsbau-Prämiengesetz im § 3 Wohnungsbau-Prämiengesetz und dem Freizügigkeitsgesetz/EU.[163]
    Im Übrigen scheint sogar der bürokratisch-juristische Begriff “Ehe” auf die Homosexuellen anwendbar sein, sobald genügende Beweise für die Akzeptanz in der Bevölkerung vorgeführt würden. Ich meine, dass wir uns in der BRD dem recht nahe stehen. Durch den Bund der EU könnte sich dies bald auch auf die ganze EU ausweiten. In USA gibt es ähnlich viel Druck. Was Russland, Indien und China angeht, so hoffe ich, dass sie bald ebenfalls umdenken. Zumindest innerhalb einer Generation. 🙂

    Das “Abstandsgebot” ist somit nur eine soziale Begebenheit, die in der BRD kaum noch juristischer Natur ist. Und soziale Unterschiede gab es und wird es immer geben. Diese Unterschiede mögen uns nicht gefallen, doch die Menschen sind nicht fähig alles um sie herum objektiv zu erfassen.
    => Die einen lieben Rock(meine Wenigkeit^^) und andere können den nicht ab und hören lieber DJ Bobo(eure Hochheit^^). Wer am Ende die “wahre Musikrichtung” vertritt ist fraglich. So ergeht es bei den Meinungen. Manche Menschen brauchen den Schutz und Sicherheit der Religionen und manche kommen auch ohne die Religionen aus. Haben wir das Recht die Religiösen aus ihrem Frieden herauszureißen, um “unsere Wahrheit” zu verbreiten? Manche Menschen leben glücklicher mit ihren eigenen, oftmals verdrehten Überzeugungen. Man sollte da Vorsicht walten lassen. 😉

    Was mich angeht, so hoffe ich doch, dass du diese die oben besagte Vorsicht bei mir weniger bis gar nicht anwendest – ICH WILL ALLES LERNEN!!^^ Das ist auch schon meine ganze Motivation – krankhafte Neugier!^^

    PS: Ich meine immer noch, dass die Ungleichheiten strittig sind. 😛

    1. Hui, da hast du ja mal richtig recherchiert, du Journalist.^^
      Damit hast du dich selbst davon überzeugt, dass es faktisch Ungleichheiten gibt, die (noch) gesetzlich verankert sind. Wenn du sagst, dass du die Ungleichheiten strittig findest, meinst du vermutlich, dass du deren Wert strittig findest – nämlich die meisten (oder alle?) existierenden Ungleichheiten als reine Formsache ansiehst und sie dir nicht dramatisch erscheinen. Sehe ich das richtig?
      Aber auch Ungleichheiten auf dem Papier (den Punkt schenke ich dir, obwohl du nun selbst dargelegt hast, dass die ein oder andere Ungleichheit weiter geht) sind Ungleichheiten. Und warum diese ganz prinzipiell abgeschafft gehören, legte ich bereits dar.
      Das Bundesverfassungsgericht sieht das zum Glück auch so und schreibt nun seit Jahren schon konsequent die Beseitigung dieser Ungleichheiten vor. Dagegen kann sich auch eine CDU nicht wehren. Das scheinen jetzt einige von ihnen – oh Wunder – auch langsam mal einzusehen.
      Die gesetzliche Gleichstellung ist daher nur noch eine Frage von wenigen Jahren. Dann ist die Sache vom Tisch.

  9. Meine Position ist so wie du es sagst. Mit anderen Worten: ich seh den Sinn von der unruhe nicht, obwohl ich nun recht umfassende Details kenne. Im Übrigen gibt es heute einige Ungleichheiten, die ich oben nicht erwähnt habe. Lebensgemeinschaften werden heute in manchen Bereichen sogar mehr Rechte zugestanden als der Ehe. So kann man sich nun sogar darüber streiten, ob Lebensgemeinschaften bei Kinder- und Rentenrecht nicht eine bessere Position geniessen. Es ist schon ironish..^^ Mir persöhnlich ist dies zur Zeit zwar egal, doch ich beobachte das lieber mit Vorsicht, da der Ausbau einer solchen Machtwirkung später zum einen wesentlich größeres Ungleichgewicht der Kräfte schafft, zum anderen wird es wohl schon bald stark missbracht werden. Dies war bei Schwarzen und Frauen das Gleiche. Die ersten Aktionen solcher “Rechtler” an unserer Uni, deren Aktionen meiner Meinung eine Anmassung sind gab es auch schon. Stichwort “Blutspende” haben sie viel Wirbel erzeugt und meiner Meinung nach einiges an Schaden angerichtet.

    Dieser Schaden in der Gesellschaft ist es, der mich störrt. Eine Übervorteilung durch “Rechtler” kann ich nähmlich häufig mit einem Schmunzeln ignorieren…

    1. In welchen Punkten bietet die eingetr. Lebenspartnerschaft denn mehr Rechte als die Ehe? Meines Wissens gab es nur eine Angleichung an die Ehe, aber keine Höherstellung (die ich übrigens ablehnen würde)?!
      Die Gefahr eines Ungleichgewichts der Kräfte kann ich nicht so wirklich erkennen. Und selbst wenn auch in dieser gesellschaftlichen Gruppe das Potential steckt, dass sie über das Ziel hinausschießen wollen, so bin ich der Meinung, dass es sich dabei um Einzelfälle handelt. Ich denke übrigens auch, dass die meisten Frauen nicht die Intention haben, die du den Emanzen unterstellst. Diese Leute – wie auch die uns bekannte Person in der Uni – repräsentieren nicht die Position der meisten Frauen.
      Welche Aktionen an unserer Uni gab es denn in Bezug auf Dunkelhäutige und Frauen? Auf welchen Punkt beim Blutspenden spielst du an?

  10. Welche Übervorteilung der Lebensgemeinschaften es zu Zeit gibt? Meiner bescheidenden Meinung nach keine. Es mag einige böse Zungen geben, die dies andeuten, doch die meisten Argumente sind eher lachhaft. Dennoch besteht das Potential zu einer zukünftigen. Ein geistloses gewähren der “Rechtler” in allen Belangen ist demnach klar abzuweisen. Ein vernünftiger Dialog muss her, wodurch alle Benachteiligungen geklärt werden können, jedoch sachlich und ohne haltlose Forderungen. Leider ist unsere Gesellschaft dafür zu blöd… -.-‘

    Ich bin auch der Meinung, dass “die Dame” aus der Uni kein gesellschaftliches Konsens vertritt, doch solche Extremisten wie sie haben schon oft in der Geschichte der Welt Probleme erzeugt. Und man darf solche “Einzelfälle” wie du so schön sagst nicht einfach ignorieren. Siehe dazu die NPD. Wobei die Handlungsweise der BRD bezüglich der NPD noch meine Unterstützung geniesst. Eine beobachtete und kontrollierte NPD ist mir lieber als verbotene und damit aus dem Radar verschwundene NPD.

    Aktionen mit Bezug auf Schwarze und Frauen? Keine negativen, die ich kenne. Ich habe nur von organisierten Vorträgen und Tagungen gehört, also Dialogen auf höheren Ebene.
    Es gibt jedoch sowohl bei Schwarzen als auch bei Frauen Extremistenbewegungen. Bei schwarzen ist die “Black Power”-Bewegung analog zu der “White Power”-Bewegung aktiv gewesen und meines wissens nach unter anderen Namen noch immer aktiv. Teilweise fordern sie die Ausrottung von weißen und Juden. Solche Gruppen sollten meiner Meinung nach mit Vorsicht und Kontrolle behandelt werden. Deshalb bin ich bei allen “Rechtlern” vorsichtig. Es ist sehr leicht Grausamkeiten und der Fahne der Gerechtigkeit zu vertuschen und dies ist bis heute noch fast immer passiert. Ich will lediglich den Schaden für die Gesellschaft minimieren.

    Was die Blutspenden angeht, so kennst du meine Hausarbeit. Das SchwuBiLe hat gegen die Vergabe von Punkten protestiert und so sehr viel Druck erzeugt. Das SchwuBiLe meinte, dass Homosexuelle dabei diskriminiert würden. Eine absolut haltlose Behauptung, die jedoch keiner in den Medien hinterfragt hat. Es entstand Druck seitens der Medien auf die Uni. Dadurch darf der Dekan der Mathematik solche Aktionen zur Förderung von Blutspenden nicht mehr machen. Wir können gerne disskutieren, ob die Rechtler hier richtig handelten, doch am Ende wird der Wagen der Blutspenden leer bleiben… Etwas positives?

    1. “Ein geistloses gewähren der “Rechtler” in allen Belangen ist demnach klar abzuweisen. Ein vernünftiger Dialog muss her, wodurch alle Benachteiligungen geklärt werden können, jedoch sachlich und ohne haltlose Forderungen. Leider ist unsere Gesellschaft dafür zu blöd… -.-”
      –> Ich glaube, dass dieser Dialog in Bezug auf die Homo-Ehe durchaus vernünftig ist. Und ich sehe in den Urteilen des Bundesverfassungsgerichts kein geistloses Gewähren. Die Urteilsbegründungen sind stichhaltig.

      “Welche Übervorteilung der Lebensgemeinschaften es zu Zeit gibt? Meiner bescheidenden Meinung nach keine.”
      –> In deinem vorletzten Kommentar sagtest du aber dies: “Lebensgemeinschaften werden heute in manchen Bereichen sogar mehr Rechte zugestanden als der Ehe.” Ist dies nun so oder siehst du nur das Potential dafür?

      “Was die Blutspenden angeht, so kennst du meine Hausarbeit. Das SchwuBiLe hat gegen die Vergabe von Punkten protestiert […].”
      –> Also da bin ich ja bis heute nicht durchgestiegen und diese ganze Thematik ist mir völlig schleierhaft. ^^ Ich dachte die ganze Zeit, dass die Story mit den Punkten nur ein Gedankenexperiment war. *g* Der Scheiß war echt mal im Gespräch?? Bzw. bevor ich das als “Scheiß” abtue, lieber noch mal die Frage: Es ging darum, dass man in Klausuren (oder Hausarbeiten) Zusatzpunkte bekommen soll, wenn man Blut gespendet hat?
      Wenn dem so ist, dann ist diese Idee für jeden unfair, der nicht Blut spenden darf oder kann (aus welchen Gründen auch immer). Es sei denn, man denkt dieses Konzept weiter und gibt diesen Personen auf andere Weise die Chance auf Zusatzpunkte. (ob diese Idee dann trotzdem ne gute Idee ist, hast du ja in deiner Arbeit diskutiert und soll hier nicht weiter verfolgt werden, denn wir kommen vom Thema ab [was wir sowieso schon längst sind^^]. Nur eine Frage dazu, die du mir auch gerne privat beantworten kannst: haste schon ne Note dafür bekommen und wenn ja, welche?).

  11. Du scheinst es immer noch nicht zu verstehen. Zur Zeit ist der Dialog bei Thema Homoehe noch halbwegs vernünftig und das ist auch gut so. Das Problem ist, dass es wohl bald nicht mehr sein wird. Wenn du die Themen “Wulfs Skandal” oder die Aussage einer Dame: “Im Nazireich war nicht alles schlecht – es wurde mehr für die Familie getan!” über die du schon geschrieben hast, dann wirst erkennen, dass dort unbedacht verteufelt wurde ohne sich mit der Thematik ruhig auseinanderzusetzen. Das Gedicht von Günter Grass als Kritik gegenüber Israel wurde zum großen Teil auch nur verteufelt. Das sind alles Beispiele dafür, dass man eine Seite bezieht und die andere Seite verteufelt ohne sich vernünftig damit zu befassen. Leider ist das in der Geschichte der Menschheit bei fast jedem großem Thema geschehen, weshalb wir vorsichtig sein sollten.

    Manche Menschen sehen bei den Homoehen zur Zeit viel Raum für Ausnutzung und Übervorteilung der Ehen – schon heute. Deshalb steht auch in jedem 2ten Vortrag: “Die Homoehe muss der Ehe angeglichen werden ohne, dass die Ehe übervorteilt wird.” Diesbezüglich habe ich einige Kommentarre gelesen, die nun schon behaupten, dass die Homoehe in manchen Aspekten übervorteilt. Dies könnte wahr sein, da ich mein Wissen fast nur von Wikipedia habe. Nach diesen Informationen sehe ich heute aber keine nennenswerte Übervorteilung der Ehe durch die Homoehe. Die klassische Ehe übervorteilt momentan.

    Was Blutspenden angeht, so hatte ich die gleiche Lösung, die der Dekan auch von Anfang an offen ausgesagt hat, die aber keinen beim SchuBiLe interessiert hat: man kriegt allein für einen Blutspendeversuch schon die Punkte. Mit anderen Worten vertraute der Dekan einfach jedem, der behauptete, dass er versucht hat Blut zu spenden. Somit wurde keiner wegen Unfähigkeit beim Blutspenden übervorteilt. Es war also eine moralische vernünftige Lösung für die Gesellschaft und 3 Punkte machen eh noch keine Klausur aus. Und nein, die Hausarbeit habe ich noch nicht zurück.

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