Wie weit darf Religionsfreiheit gehen? – Teil 2

Burka Rike

Wir brauchen einen kritischen Islamdiskurs, der die ganz konkreten und alltäglichen Situationen aufgreift, an denen sich manche Menschen in unserem Land stören. Im Zuge dieses Diskurses kann man auch ganz konkret beantworten, wie weit Religionsfreiheit in unserem Land gehen darf.
Erstes Beispiel: Der Burkini
Ein Burkini ist eine Mischung aus Burka und Bikini. Es soll muslimischen Frauen die Möglichkeit geben, in Vollverschleierung schwimmen zu gehen. Die Kritik am Burkini ist groß und dürfte in erster Linie darauf zurückzuführen sein, dass Vollverschleierung gerade im Schwimmbad ein sehr fremdartiger Anblick ist, der auf viele Deutsche verstörend wirkt. Doch auch andere Argumente werden angeführt. So sei es unhygienisch, mit so viel Stoff ins Wasser zu steigen. Die Stadt Konstanz beauftragte die dort ansässige Universität mit wissenschaftlichen Untersuchungen dazu. In einem Gutachten konnte jedoch festgestellt werden, dass Burkinis keine hygienischen Risiken mit sich bringen.
Ein weiteres Argument gegen den Burkini kann die schleichende Steigerung des Schamgefühls innerhalb der Gesellschaft sein. Deutschland ist im Vergleich zu den meisten anderen Ländern viel lockerer in Bezug auf Nacktheit. FKK oder auch nur das einfache Nacktsein in der Sauna sind Gewohnheiten, die man hauptsächlich in Deutschland antrifft. Gestattet man die Vollverschleierung der Frau in Schwimmbädern und Saunen, kann dies dazu führen, dass die eigene Freizügigkeit von manchen Frauen und Männern als unangenehm empfunden wird. Im Laufe der Zeit könnte es langsam zur Regel werden, sich stärker als heutzutage zu bedecken. Darunter leiden müssten dann diejenigen, die dem Trend zu mehr Prüderie entgegenstehen und weiterhin ihre Freiheit, unbekleidet in die Sauna oder mit knappem Bikini/Badehose ins Schwimmbad gehen zu dürfen, ausleben möchten. Diese Schilderung ist zugegebenermaßen sehr hypothetisch. Die Vorfälle im FKK-Bereich des Strandbads Xanten vor einigen Wochen zeigen jedoch, dass Probleme dieser Art nicht kleingeredet werden können.[1] Es ist allerdings ungewiss, ob unsere Gesellschaft tatsächlich einer solchen Entwicklung unterliegen würde. Sie ist aber vorstellbar und von Teilen der Bevölkerung unerwünscht, sodass sie im Islamdiskurs nicht unberücksichtigt bleiben sollte.

©Rike/pixelio.de
©Rike/pixelio.de

Ein gravierenderer Aspekt sei die Unterdrückung der Frau und das hier geltende Recht auf Freizügigkeit. Die Burka und somit auch der Burkini stehen laut Kritikern für die Ungleichbehandlung und Unterwerfung der Frau. Dagegen steht die Aussage einiger muslimischer Frauen, dass sie sich freiwillig aufgrund ihres Glaubens verschleiern würden. Sie betrachten die Vollverschleierung nicht als Unterdrückung. Doch hier stellt sich die Frage, ob die Selbstwahrnehmung dieser Frauen ausschlaggebend sein sollte. Eine Unterdrückung und Ungleichbehandlung kann vorliegen, obwohl die Betroffene nicht unter ihrer Unterdrückung leidet – ganz nach dem Motto: auch ein goldener Käfig ist ein Käfig. Wer Freiheit verlernt oder niemals kennengelernt hat, kann nicht unter fehlender Freiheit leiden. Dennoch sind in Deutschland die Freiheit und Gleichberechtigung von Mann und Frau als Grundrechte in unserer Verfassung manifestiert. Nicht aus Willkür, sondern weil wir uns entschieden haben, dass diese Werte für unser Zusammenleben in Deutschland maßgeblich sein sollen. Mit der Pflicht zur Burka und dem Burkini verstößt der Islam und alle, die dieser Pflicht nachkommen, gegen diese Werte. Die Erlaubnis von Burkinis ist daher nur vermeintlich ein Schritt in Richtung Gleichberechtigung und mehr Freiheit für muslimische Frauen. Tatsächlich wird mit dem Tolerieren von Burkinis automatisch auch der „goldene Käfig“ muslimischer Frauen toleriert. Eine Abschaffung dieses Käfigs scheint der Freiheit jedoch zuträglicher zu sein.

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[1] http://www.derwesten.de/staedte/nachrichten-aus-rheinberg-xanten-alpen-und-sonsbeck/wueste-beschimpfungen-im-fkk-bereich-des-strandbads-xanten-id12031884.html [Abgerufen am 23.07.2016]

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