Wie weit darf Religionsfreiheit gehen? – Teil 1

Helga Tempelberg mit Felsendom in Jerusalem

Prolog
Das Recht auf die freie Ausübung seiner Religion ist ein wichtiger Bestandteil eines jeden demokratischen Staates. Die freie Religionsausübung ist Teil der persönlichen Entfaltung, die in demokratischen Staaten üblicherweise als hohes Gut angesehen wird. Ohne dieses Recht würde die Freiheit eines jeden Menschen des Staates beeinträchtigt sein, zumal Religionen noch immer eine große Bedeutung für die Menschen haben. Doch wie weit darf die freie Ausübung der Religion gehen?
Unser Rechtsverständnis basiert prinzipiell auf Immanuel Kants kategorischem Imperativ, dessen Selbstzweckformel wie folgt lautet: „Handle so, dass du die Menschheit sowohl in deiner Person, als in der Person eines jeden anderen jederzeit zugleich als Zweck, niemals bloß als Mittel brauchst.“[1] Populär ausgedrückt: Was du nicht willst, das man dir tut, das füge auch keinem anderen zu. Unsere Freiheit endet also dort, wo sie die Freiheit unserer Mitmenschen tangiert. Dieses Prinzip lässt sich auch auf die Religionsfreiheit anwenden. Immer dann, wenn Handlungen und Worte – auch religiös motivierte – die psychische und physische Unversehrtheit anderer Menschen verletzten, sind sie nicht legitim.
Zurzeit können wir in Deutschland und anderen europäischen Ländern das Phänomen beobachten, dass sich zwei gegensätzliche Strömungen gegeneinanderstellen. Die eine Strömung begrüßt weitestgehend unkritisch eine multikulturelle Gesellschaft. Alle Menschen, gleich welcher Religion, Hautfarbe, Kultur etc., sollen gemeinsam zusammenleben und voneinander lernen. Dass nicht alle Lebensweisen miteinander harmonieren (können), wird dabei zur Erhaltung des idealistischen Weltbildes ignoriert. Die andere Strömung spricht sich vehement gegen eine multikulturelle Gesellschaft im Allgemeinen und gegen den Islam im Speziellen aus. Menschen mit unterschiedlicher Kultur und Religion sollen nicht zusammenleben, sondern getrennt bleiben, da eine auf gegenseitiger Achtung basierende Gemeinschaft untereinander nicht möglich sei. Dass sie mit diesen Vorbehalten an der Entstehung des von ihnen beklagten Problems selbst beteiligt sind, wird dabei ignoriert.

©Helga/pixelio.de
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Streitpunkt dieser beiden Strömungen ist der Islam. Mit diesem Streit könnten die beiden Strömungen für ein hohes Maß an Demokratie sorgen, wenn sie in einen konstruktiven Diskurs eintreten würden. Stattdessen verharren „Rechtspopulisten“ und „Gutmenschen“ stur auf ihren Positionen, anstatt die Werte unserer deutschen Gesellschaft im Jahre 2016 neu auszuhandeln. Dies könnte geschehen, indem über das Pro und Kontra von Kopftüchern, Burkinis, weiteren Moscheen etc. diskutiert und anschließend entsprechende Gesetze dazu verabschiedet werden würden. Auch über den Umgang mit Muslimen, die die hier gültigen Gepflogenheiten nicht beachten können oder wollen, muss diskutiert werden – auch in Hinblick auf die Flüchtlinge. Welche Konsequenzen sollen folgen, wenn z. B. ein muslimischer Mann den Anweisungen einer weiblichen Autoritätsperson nicht Folge leistet oder ihr zur Begrüßung nicht die Hand schütteln will? Fällt insbesondere Letzteres noch unter seine Freiheit, oder ist Integration hier hoffnungslos, weil hier gleich zwei Normen verletzt werden: die Gleichberechtigung von Mann und Frau und die Höflichkeit?
„Gutmenschen“ und „Rechtspopulisten“ haben eine Gemeinsamkeit: sie handeln antidemokratisch, indem sie sich einem kritischen Diskurs verschließen. Dabei wurden mittlerweile zu Genüge hohle Phrasen wie „Vielfalt statt Einfalt“ oder „Gegen die Islamisierung des Abendlandes“ gedroschen. Es wird höchste Zeit, dass sich unsere Gesellschaft mit den konkreten Fragen argumentativ, sachlich und nüchtern auseinandersetzt. Dabei sollten es beide Seiten unterlassen, die jeweils andere Seite als „links-grün versifft“ bzw. als „Rassist“ zu beschimpfen. Wird der argumentative Diskurs nicht bemüht, wird die eindrucksvollere Propaganda bei der nächsten Wahl entscheiden. Probleme könnten dann nicht gelöst, sondern eher verschlimmert oder neu geschaffen werden.

In Teil 2 werde ich in den eigentlichen Diskurs einsteigen und konkret über das Pro und Kontra von Burkinis schreiben.

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[1] Kant, Ausgabe der Preußischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 1900ff, AA IV, 429 / GMS, BA 66.

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