Der Fall Böhmermann

Lupo Justitia klein

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Am Freitag hat Bundeskanzlerin Merkel dem Antrag der Türkei stattgegeben, Böhmermann wegen der Beleidigung eines Staatsoberhauptes nach Paragraf 103 des Strafgesetzbuches juristisch zu verfolgen. Damit kommen zwei Verfahren auf den Moderator zu, da der türkische Präsident Erdoğan zudem Anzeige wegen Beleidigung erstattete.
Die Entscheidung Merkels war richtig. Mit ihrer Erlaubnis hat sie zwei elementare Grundpfeiler unserer Demokratie geschützt: Rechtsstaatlichkeit und Gewaltenteilung. Sie respektiert mit ihrer Entscheidung ein bestehendes Gesetz, wenngleich sie es für nicht mehr zeitgemäß hält und die Vorlage eines Gesetzesentwurfs zur Aufhebung des besagten Paragrafen plant. Böhmermann ist jetzt ein Fall für die Justiz. Sie wird zu entscheiden haben, ob seine Äußerungen von der Kunst- und Meinungsfreiheit gedeckt sind, oder ob es sich dabei um unerlaubte Verbalpöbeleien unter dem Deckmantel der Satire handelt.
Dass Erdoğans Reaktion auf Böhmermanns Schmähgedicht überzogen ist, dürfte breite Zustimmung finden. Es ist schwer verständlich, warum ein Staatsoberhaupt nicht fähig ist, über der Beleidigung eines – noch dazu ausländischen – Moderators zu stehen. Weniger Zustimmung wird hingegen meine Beurteilung des Gedichts erhalten. Ich hoffe nämlich, dass Böhmermanns Gedicht nicht unter die Meinungs-, Presse- und Kunstfreiheit fällt und Böhmermann wegen Beleidigung verurteilt wird. Ob die Definition des mittlerweile inflationär gebrauchten Begriffs „Satire“ auf Böhmermanns Gedicht zutrifft, wage ich nämlich zu bezweifeln. Vermeintliche Vertreter der Freiheitsrechte führen an dieser Stelle gerne den Kontext des Schmähgedichts an. Böhmermann habe vor dem Gedicht mehrfach und deutlich darauf hingewiesen, dass es sich dabei um Schmähkritik – also um etwas Illegales – handle. Doch die Ankündigung einer Straftat aus welchen Gründen auch immer – z. B. um lustig zu sein oder um aufzuklären – macht daraus keine legale Handlung oder gar Kunst. Der Kontext des Schmähgedichts ändert nichts daran, dass es sich um Beleidigungen auf unterstem Niveau handelte. Ich sehe nur einen einzigen Vorteil in einem Freispruch von Böhmermann: wenn stumpfe Verbalpöbeleien mittlerweile in Deutschland unter schützenswerte Kunst fallen, dann haben wir Pegida, AfD und Co. endgültig widerlegt. Muslime bedrohen unsere Werte nicht. Unsere Werte haben wir mittlerweile selbst abgeschafft.

©Lupo/pixelio.de

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Freiheit muss auch in einem demokratischen Land wie Deutschland klare Grenzen haben – nämlich immer dort, wo die Freiheit und Würde eines anderen Menschen tangiert wird. Dabei ist es egal, ob wir diesen anderen Menschen mögen und für vernünftig halten, oder ob wir ihm gegenüber (berechtigte) Ablehnung empfinden. So schwer es einigen Menschen auch fallen mag: auch einem Recep Tayyip Erdoğan steht ein respektvoller Umgang zu.
Wir können in diesem Land nur dann friedlich und respektvoll zusammenleben, wenn wir uns an gewisse Spielregeln halten. Zu diesen Spielregeln gehört es, dass uns unsere Freiheit, andere zu beleidigen und herumzupöbeln, abgesprochen wird. Andernfalls verroht unsere Gesellschaft immer weiter. Alles hat Grenzen. Auch vermeintliche Satire. Zum Glück!

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